D E U T S C H E R S C H Ü T Z E N B U N D e.V.
Schießordnung für Bogenschießplätze
1. Jeder Schütze ist den Bestimmungen dies er Schießordnung, der jeweils gültigen Sportordnung und der Ausschreibung, die er durch seine Teilnahme anerkennt, unterworfen.
2. Bei jedem Ausziehen des Bogens darf di eser nur so hoch gehalten werden, dass auch ein sich unbeabsichtigt lösender Pfeil nicht über den Gefahrenbereich hinaus (freies Gelände bzw. Pfeilfänge wie Netz, Wall, Gegenhang usw.) fliegen kann.
3. Beim Auszug des Bogens im Spann - und Zielvorgang muss der Pfeil immer in Richtung der Scheibe bzw. Auflage zeigen.
4. Grundsätzlich muss der Bogen immer so ausgerichtet sein, dass niemand durch einen sich unbeabsichtigt lösenden Pfeil gefähr det bzw. verletzt werden kann. Es darf nur geschossen werden, wenn sich deutlich erkennbar in Schussrichtung keine Personen im Gefahrenbereich vor oder hinter der Scheibe aufhalten.
5. Jedes Schiessen darf nur unter Au fsicht erfolgen. Den Weisungen der Aufsicht(en) ist Folge zu leisten.
6. Aufsicht kann jeder volljährige und erfahrene Schütze sein, der vom Vereinsvorstand oder Ausrichter hierzu eingeteilt bzw. ermächtigt worden ist. Eine Aufsicht darf selbst während der di rekten Aufsichtstätigkeit nicht am Schießen teilnehmen. Eine zur Aufsichtführung ermächtigte Person darf schießen, ohne selbst beaufsichtigt zu werden, wenn sichergeste llt ist, dass sie sich allein auf dem Bogenschießplatz befindet.
7. Bei Störungen im Schießbetrieb ist das Schießen einzustellen Das Schießen darf erst auf Anordnung der Aufsicht fortgesetzt werden.
8. Schützen, die in leichtfertiger We ise andere gefährden, sind von der Teilnahme am Schießen auszuschließen und vom Bogenschießplatz zu verweisen . Personen, die durch ihr Verhalten den re ibungslosen und sicheren Ablauf einer Veranstaltung stören oder zu stören versuchen, können vom Bogenschießplatz verwiesen werden.
9. Rauchen im und vor dem Aufenthalts bereich der Schützen ist untersagt.
Ausgabe November 2003