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Hinweis: Für die Richtigkeit übernehmen wir keine Garantie! Es wird nach bestem Wissen und Gewissen
versucht aktuell auf Änderungen zu reagieren. Für aktuelle Informationen oder aktuellen Wissensstand
ist jeder für sich selbst verantwortlich!
Waffenrecht - Link zum Brandenburgischen Schützenbund
Zusammenschluss der Waffenbehörden aus der Uckermark, dem Barnim und Märkisch-Oderland:
Jetzt in Bernau:
Werner-von-Siemens-Straße 08
16321 Bernau (Rehberge)
Tel.: 03338 361 - 0 (Zentrale) -
372 oder 373
(Waffenbehörde)
Fax: 03338 361 - 329
Öffnungszeiten:
Dienstags von 08:00 - 12:00 Uhr und von 13:00 - 17:00 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung
Formular - Anzeige Waffenerwerb bzw. Waffenüberlassung (mitzunehmen zur Behörde)
Formular - vorübergehende Überlassung einer Waffe (2-fach auszufüllen)
- 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz
- 2. Verordnung zum Sprengstoffgesetz
- 3. Verordnung zum Sprengstoffgesetz
Interessantes:
Waffenerbe
- Wie kann ich eine Waffe erben?