Schießsportanlage mit Schützenhaus                  

Schützenweg 4 , 17268 Templin , Gewerbegebiet Süd

03987 551694  

 

Sachkunde- und Pulverlehrgänge

 

Sachkundelehrgang - lt. Waffengesetz

=  Eine Voraussetzung zum Erwerb von Waffen im Sinne des WaffG !

 

Pulverlehrgang - lt. Sprengstoffgesetz - Infos

Pulverlehrgang - lt. Sprengstoffgesetz - Anmeldung

Pulverlehrgang - lt. Sprengstoffgesetz - Unbedenklichkeitsbescheinigung

=  Eine Voraussetzung zum Erwerb von Treibladungspulver (Schwarzpulver/Böllerpulver) und deren Verwendung beim Schießen von Vorderladerwaffen sowie zum Böllern und/oder zum Verwenden von Treibladungspulver (Schwarzpulver/Nitropulver) beim Laden und Wiederladen von Patronen.

Voraussetzung zur Teilnahme an den Grundlehrgängen ist eine gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz. Diese ist bis ca. 8 Wochen vorher zu beantragen (siehe Infos).

Internetseite des Landesamtes für Arbeitsschutz im Land Brandenburg