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Sachkunde- und Pulverlehrgänge
Sachkundelehrgang - lt. Waffengesetz
= Eine Voraussetzung zum Erwerb von Waffen im Sinne des WaffG !
Pulverlehrgang - lt. Sprengstoffgesetz - Infos
Pulverlehrgang - lt. Sprengstoffgesetz - Anmeldung
Pulverlehrgang - lt. Sprengstoffgesetz - Unbedenklichkeitsbescheinigung
= Eine Voraussetzung zum Erwerb von Treibladungspulver (Schwarzpulver/Böllerpulver) und deren Verwendung beim Schießen von Vorderladerwaffen sowie zum Böllern und/oder zum Verwenden von Treibladungspulver (Schwarzpulver/Nitropulver) beim Laden und Wiederladen von Patronen.
Voraussetzung zur Teilnahme an den Grundlehrgängen ist eine gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz. Diese ist bis ca. 8 Wochen vorher zu beantragen (siehe Infos).
Internetseite des Landesamtes für Arbeitsschutz im Land Brandenburg